Der Landesschützenverband bietet folgende Fortbildungslehrgänge zur Lizenzverlängerung an:
- Fortbildung Kampfrichter B – Gewehr/Pistole am 20.09.2026 in Wolmirstedt
- Fortbildung Kampfrichter B – Gewehr/Pistole am 24.10.2026 in Schkopau
Lehrgangsziel ist die Auffrischung der vorhandenen Kenntnisse und die Vermittlung der Änderungen der aktuellen Sportordung.
Ein weiterer Schwerpunkt wird bei diesen Lehrgängen auf das Auflageschießen gelegt. Laut Fortbildungskonzept des DSB ist bei der Ausbildung für Gewehr/Pistole die Fachlizenz Auflageschießen enthalten.
Kampfrichter, die ihre Lizenz vor 2025 erworben haben, können im Rahmen dieser Fortbildungslehrgänge ihre Lizenz um den Fachteil Auflageschießen erweitern.
Jeder Lehrgang ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Gehen für einen Lehrgang zu viele Anmeldungen ein, werden diese zukünftigen Lehrgängen zugewiesen. Jede Anmeldung ist verbindlich und die Lehrgangsgebühr ist auch bei Nichtteilnahme zu entrichten. Die Bildungsmaßnahmen erfolgen nach den Richtlinien des Qualifizierungsplanes des DSB (aktuelle Fassung).
Zur grundsätzlichen Beachtung:
Für die Aus- und Fortbildung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate) Voraussetzung. Das erweiterte Führungszeugnis kann für Ehrenamtler beim Einwohnermeldeamt kostenfrei beantragt werden. Dazu ist eine Bestätigung des Vereins für eine ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Antrag nötig.
Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtler.pdf
Alle zu erbringenden Nachweise müssen spätestens zum Ausbildungsbeginn vorliegen. Bei fehlenden Nachweisen ist eine Lizenzierung erst nach Vorlage der Unterlagen möglich.
Es werden nur Anmeldung mit dem Meldeformular berücksichtigt.
Diese sind an: kampfrichter@sv-st.de zu senden.